Mach dich fit für die Angelsaison 2019 in Salzburg! (2024)

Inhalt

Lesezeit: 6 Minuten

Von der Jahresfischerkarte bis zur privatrechtlichen Erlaubnis

Salzburg hat viele schöne Angelplätze zu bieten, beispielsweise die Salzach, die Saalach, den Fuschl- oder den Hintersee. Auch in Salzburg benötigst du gewisse Berechtigungen, um dort angeln zu können. Wir haben daher alles, was du brauchst, für dich zusammengefasst.

Ein kräftes Petri Dank für die unterstützende Expertise an den Landesfischereiverband Salzburg.

Checkliste – notwendige Fischereidokumente

Dokumente, die du immmer benötigst und daher immer ans Wasser mitnehmen musst:

Mach dich fit für die Angelsaison 2019 in Salzburg! (2)

So kommst du zu den Fischereidokumenten für Salzburg

Privatrechtliche Erlaubnis (= Lizenz) kaufen

Die privatrechtliche Erlaubnis ist die schriftliche Bewilligung für das Angeln an einem bestimmten Gewässer. Sie ist deshalb nicht übertragbar.

Lizenzen für hejfish-Gewässer

Für viele Gewässer in Salzburg kannst du auf hejfish.com die Lizenz online kaufen. Wie das genau funktioniert, erfährst du im Beitrag In 5 Schritten zur Online-Angelkarte. Wichtig ist, dass du vorab die notwendigen Berechtigungen auf hejfish.com hochlädst. Denn laut Gesetz dürfen diese nur an Personen ausgegeben werden, die im Besitz einer gültigen amtlichen Fischerkarte sind.

Und hier geht’s zu den hejfish-Gewässern in Salzburg.

Du findest dein Lieblingsgewässer noch nicht auf hejfish.com? Dann schick uns eine Nachricht und lass uns wissen, welches Gewässer das ist (Lieblingsgewässer melden).

Lizenzen für andere Angelgewässer

Natürlich kannst du die privatrechtliche Erlaubnis für hejfish- und andere Angelgewässer auch bei den Ausgabestellen kaufen. Details dazu erfährst du bei den Organisationen und Fischereivereinen, wie z.B.:

Ein Verzeichnis aller Lizenzausgabestellen in Salzburg findest du hier.

Angeln in Salzburg 2019

Das brauchst du:

Noch keine amtliche Fischerkarte?

Wichtige Fragen und Antworten rund um den Weg zur Salzburger Fischerkarte:

Fischerprüfung
  • Welche Berechtigungen brauche ich,um in Salzburg angeln zu können?

Damit du in den Salzburger Gauen angeln kannst, benötigst du entweder eine gültige Jahresfischerkarte inkl. Einzahlungsbestätigung bzw. eine Gastfischerkarte (und einen amtlichen Lichtbildausweis). Außerdem brauchst du eine gültige privatrechtliche Erlaubnis für das Gewässer bzw. den Gewässerabschnitt, an dem du angelst. Für die Neuausstellung einer Jahresfischerkarte musst du zuerst die Fischerprüfung erfolgreich ablegen. Geregelt ist das alles im Salzburger Fischereigesetz.

  • Wo melde ich mich zur Prüfung an?

Du kannst dich online beim Landesfischereiverband (pruefung@fischereiverband.at) oder telefonisch unter +43 662 842684 anmelden. Für die Anmeldung werden folgende Daten benötigt: Name, Adresse, Geburtsdatum. Hier findest du das Informationsblatt zur gesetzlichen Fischerprüfung 2019. Es enthält sämtliche Prüfungstermine 2019 sowie die notwendigen Voraussetzungen.

  • Wie läuft die Prüfung ab?

Du bekommst einen Multiple Choice-Test mit 60 Fragen aus den Gebieten Wassertierkunde, Gewässerökologie, sachgemäßer Gebrauch der Angelgeräte und Fischereirecht. Beantwortest du 60 oder mehr Prozent der Fragen – jeweils aus einem Fachgebiet – richtig, dann hast du die Prüfung erfolgreich abgelegt.

  • Wie bereite ich mich auf die Prüfungvor?

Die Teilnahme am Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend. Du kannst dich auch mit dem „Salzburger Fischerhandbuch“ auf die Prüfung vorbereiten. Zudem kannst du dich „digital“ auf die Prüfung vorbereiten: Nutze dazu einfach den Onlinekurs von „Fishing-King“, der vom Landesfischereiverband zertifiziert ist. Wie das funktioniert, erfährst du hier.

  • Welche Kosten fallen für die Fischerprüfung an?

Die Prüfungsgebühr beträgt € 25,00 (Stand: Februar 2019). Bevor du zur Prüfung antreten kannst, musst du die Gebühr bezahlt haben. Wenn du dich mit dem Salzburger Fischerhandbuch auf die Prüfung vorbereitest, kostet diese € 20,00 (Stand: Februar 2019), sofern du es selbst beim Landesfischereiverband abholst. Weitere Details zur den Gebühren findest du im „Informationsblatt zur gesetzlichen Fischerprüfung“.

  • Ab wievielen Jahren kann ich die Fischerprüfung ablegen?

Sobald du das 11. Lebensjahr abgeschlossen hast,kannst du die Fischerprüfung absolvieren.

Ausstellung Jahresfischerkarte
  • Was kostet die Ausstellung der Salzburger Jahresfischerkarte?

Für die Neuausstellung fallen einmalig Kosten in Höhe von € 92,60 an (Stand: Februar 2019). Die Kosten setzen sich dabei aus den Teilbeträgen für die Fischereiumlage, die Landesverwaltungsabgabe und die Bundesgebühren zusammen. Details dazu findest du hier.

  • Gültigkeit der Salzburger Jahresfischerkarte & Fischereiumlage

Die Gültigkeit deiner Jahresfischerkarte ist an die Abgabe der Fischereiumlage gebunden. Nur wenn du diese jährlich entrichtest, ist deine Fischerkarte gültig. Darüber hinaus must du die Einzahlungsbestätigung beim Angeln dabei haben.

Der Grundbetrag für die jährliche Abgabe beträgt € 30 (Stand: Februar 2019). Details zu Ermäßigungen (z. B. Sepa-Lastschrift, Barzahlung) findest du hier.

  • Ab wie vielen Jahren wird die Salzburger Jahresfischerkarte ausgestellt?

Die Fischerkarte für Salzburg kann ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Bedenke, dass du dafür aber auch eine positiv absolvierte Fischerprüfung benötigst. Diese kannst du aber bereits ab dem 11. Lebensjahr ablegen.

Angeln mit Kindern

Sobald du im Besitz einer Jahresfischerkarte bist,kannst darfst du auch alleine angeln. Dazu musst du mindestens 12 Jahre altsein. Du kannst auch unter Aufsicht eines erwachsenenFischereiausübungsberechtigten (älter als 18 Jahre) mitangeln. Prinzipiell istdies bis zum 15. Lebensjahr möglich, jedoch nur, wenn der Bewirtschafter dieserlaubt. Es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Bewirtschafters, eineandere Altersgrenze festzulegen.

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Angeln in Salzburg als Tourist

Angler aus anderem österreichischen Bundesland

Touristen können in Salzburg mit einer Gastfischerkarte (= GFK) und der privatrechtlichen Erlaubnis angeln. Du kannst beliebig viele Gastfischerkarten pro Jahr mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer kaufen.

Benötigst du hingegen eine amtliche Fischerkarte für die Dauer eines Kalenderjahres(z.B. für Jahreslizenzen), musst du einen Antrag für die Ausstellung einerSalzburger Jahresfischerkarte stellen.

Voraussetzung dafür ist die „fischereifachliche Eignung“, meist in Form einerFischerprüfung. Nicht alle Prüfungen aus Österreich werden anerkannt. Kommst duaus Kärnten, Tirol oder dem Burgenland musst du jedenfalls die Fischerprüfungin Salzburg absolvieren, damit du dort angeln darfst. Du erhältst dann dieJahresfischerkarte und musst auch die Fischereiumlage entrichten.

Folgende Prüfungen werden anerkannt:

  • Steiermark: Fischerprüfung abgelegt ab dem 12.2.2000
  • Oberösterreich: Fischerprüfung abgelegt ab dem 1.1.2008
  • Niederösterreich: Fischerprüfung abgelegt ab dem 10.6.2002
  • Vorarlberg: Fischerprüfung abgelegt ab dem 1.9.2001

Hast du die jeweilige Fischerprüfung nach besagtem Datum abgelegt, benötigst du keine Prüfung in Salzburg. Du kannst die Salzburger Jahresfischerkarte beantragen. Auch dann musst du die Fischereiumlage entrichten, andernfalls ist die Jahresfischerkarte nicht gültig. Hast du die Prüfung vor oben genanntem Datum oder gar nicht abgelegt, musst du die Fischerprüfung in Salzburg absolvieren. Als gleichwertige Prüfung anerkannt werden z.B. auch die Fischereischutzdienstprüfungen der anderen Bundesländer. Beachte bitte, dass du immer den Nachweis über die Prüfung bringen musst. Die bloße Vorlage einer anderen Fischerkarte reicht in der Regel nicht. (Außer das genaue Prüfungsdatum geht daraus hervor).

Angler aus anderem Staat

Wenn du aus einem anderen Staat kommst, benötigst du einen Nachweis deiner fischerfachlichen Eignung, d. h. den Prüfungsnachweis über deine absolvierte Prüfung deines Heimatlandes. Folglich kannst du – je nach Länge deines Aufenthaltes – eine Gast- bzw. Jahresfischerkarte beantragen. Hältst du dich nicht länger als zwei Wochen in Salzburg auf, ist die Gastfischerkarte die richtige Option für dich.

Laut Salzburger Fischereiverordnung (4. Abschnitt, Gleichwertigkeitsanerkennung bestimmter Fischerprüfungen, § 12) werden folgende abgelegte Prüfungen für die Ausstellung des jeweiligen Fischereischeins in Deutschland folglich anerkannt:

  • Baden-Württemberg: Prüfungen abgelegt ab dem 1.1.1981
  • Bayern: Prüfungen abgelegt ab dem 1.1.1971
  • Berlin: Prüfungen abgelegt ab dem 22.10.1997
  • Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungen abgelegt ab dem 9.10.1992
  • Nordrhein-Westfalen: Prüfungen abgelegt ab dem 1.8.1986
  • Saarland: Prüfungen abgelegt ab dem 30.6.1989
  • Sachsen: Prüfungen abgelegt ab dem 1.5.1993
  • Sachsen-Anhalt: Prüfungen abgelegt ab dem 19.11.1994
  • Thüringen: Prüfungen abgelegt ab dem 4.8.1993

Angler, auf die Obiges zutrifft, benötigen keinen sogenannten „Einzelantrag auf Anerkennung der fischereifachlichen Eignung“. Alle anderen müssen ihre fischereifachliche Eignung nachweisen. Dafür stellen sie einen Einzelantrag an das Land Salzburg. Mit diesem können sie ihre abgelegte Prüfung als gleichwertig anerkennen lassen. Nähere Informationen sowie das Antragsformular für die Anerkennung findest du hier.

Die Ausstellung einer Salzburger Jahresfischerkarteist notwendig, da Fischerkarten anderer Bundesländer bzw. Staaten wederanerkannt noch umgeschrieben werden.

Weitere Informationen dazu erhältst du bei Mag. Dr.Peter Laun (peter.laun@fischereiverband.at),Landesfischereiverband Salzburg.

Gastfischerkarte

Gastfischerkarten sind 24 Stunden (1 Tag), 7 oder 14 Tage gültig. (Gastfischerkaten für Angelteiche gelten jeweils für einen Tag.) Die Karten werden darüber hinaus vom Bewirtschafter bzw. vom Landesfischereiverband für Angler ab 12 Jahren ausgehändigt. Die Ausstellung erfordert jedoch keinen Nachweis der fischereifachlichen Eignung. Der Preis für Gastfischerkarten beträgt € 7 (1 Tag), € 13,50 (7 Tage) bzw. € 21,50 (14 Tage) (Stand: Februar 2019). Sie sind im Original mitzuführen.

In diesem Sinne – Petri, alles Gute für die Vorbereitungen und eine schöne Zeit am Wasser!

Begriffsverzeichnis

DieseBegriffe rund ums Angeln in Salzburg solltest du kennen:

  • Amtliche Fischerkarten:
    • Jahresfischerkarte: Voraussetzung für das Angeln in Salzburg und Nachweis deiner fischereilichen Eignung (= Zeugnis).
    • Fischereiumlage: Mitgliedsbeitrag, der jährlich zu entrichten ist. Er ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Jahresfischerkarte. Darüber wird vom Landesfischereiverband eine Einzahlungsbestätigung ausgestellt. Dieser ist der Jahresfischerkarte beizulegen. Nur die Jahresfischerkarte alleine, oder die Einzahlungsbestätigung allein ist nicht gültig.
    • Gastfischerkarte: Kurzfristige Möglichkeit für Touristen, in Salzburg zu angeln.
  • Privatrechtliche Erlaubnis: Die schriftliche Bewilligung, an einem Gewässer angeln zu dürfen. Synonym wird der Begriff Lizenz verwendet.
  • (Lizenz-)Ausgabestelle: Bei Ausgabestellen erhältst du deine privatrechtliche Erlaubnis, Gastfischerkarten etc.
  • Fischereiausübungsberechtigte: Personen im Besitz einer amtlichen Fischerkarte und privatrechtlichen Erlaubnis..

Quellenverzeichnis

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